Etikettenschwindel bei Lebensmitteln
Geschrieben am 20. Juni 2012 von KPBaumgardt
Die Liste der Verdächtigen ist lang, so lang, dass foodwatch die Bürger zur Abstimmung gebeten hat.
Welche Lebensmittel versprechen zu viel, welche Werbeaussagen sind überzogen, wo wird gemogelt?
Sind angebliche “Kinder-Lebensmittel” besonders/wirklich für Kinder geeignet?
2012 hat ein Tee-Granulat von Hipp den “Goldenen Windbeutel” bekommen – das wird demnächst vom Markt genommen. Zucker im Kinder-Getränk ist überflüssig – aber wie stellt man einen “Instant-Tee” ohne Zucker her? Woher sollen die jungen Eltern die Zeit nehmen, zuerst einen Tee aufzubrühen, und dann zu warten, bis er abgekühlt ist?
Platz zwei hat eine Hackfleisch-Zubereitung, die sich als “fettarm” definiert:, erreicht.
Wer mag, kann sich beschweren:
„30 % weniger Fett im Vergleich zu gemischtem Hackfleisch“ verspricht Netto für die „Zubereitung aus Hackfleisch gemischt mit pflanzlichem Eiweiß“, seit 2010 unter der Eigenmarke „Viva Vital“ im Handel. Nur: Das Netto-Produkt hat in der Regel sogar mehr Fett als frisch durch den Fleischwolf gedrehtes Hackfleisch von der Theke! Dafür wird nämlich in der Regel höherwertiges, mageres Fleisch verwendet. Netto aber nimmt billigeres, fettreiches Ausgangsmaterial, streckt es mit Wasser, Weizeneiweiß und Mehl und bewirbt diese Kreation schlussendlich als fettreduziert. Dabei ist es schlichtweg 30 % weniger Fleisch.
Man kann natürlich sein Hackfleisch auch selbst strecken. Dann weiß man, was man hat. Das “fettarme” Hackfleisch aus der Kühltheke ist jedenfalls den Aufpreis nicht wert.
Zum Thema “alkoholfreies Bier”:
Sogenanntes alkoholfreies Bier enthält meist noch eine geringe Menge Restalkohol. Dieser liegt je nach Herstellungsverfahren zwischen 0,02 % und 0,5 %. Die meisten Fruchtsäfte enthalten von Natur aus durch Gärprozesse vergleichbare Alkoholmengen. Erst seit 2006 gibt es Biere mit 0,0 %.
Ein zehntelprozent Alkoholgehalt ist ja wohl zu vernachlässigen – aber eigentlich gehört der Alkoholgehalt m.E. auch aufs Etikett.
Wo ist das Problem?
Was offenbar die wenigsten wissen: Die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln erlaubt auch bei alkoholfreiem Bier einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent. Da ein Gärprozess sich in gewissen Grenzen nicht vollständig unterbinden lässt, dürfen auch Malzbier und sogar Fruchtsäfte bis zu 0,3 Prozent Alkohol enthalten. (Quelle)
So gesehen, lohnt sich doe Aufregung hier wohl kaum.
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