„Fass mich nicht an, du fette Kuh!“
Geschrieben am 27. Januar 2013 von KPBaumgardt
Diesen Spruch durfte sich eine übergewichtige Krankenschwester von ihren Patienten sagen lassen – allerdings litten die unter Demenz.
Es kann sein, dass die Krankenschwester hier zu hören bekam, was bei Anderen unter der Oberfläche bleibt – erwiesen ist das allerdings nicht.
Ein FAZ-Artikel macht auf Probleme stark Übergewichtiger im Beruf aufmerksam, auf die mangelnde Sensibilität der Vorgesetzten und auf Strategien der Übergewichtigen, mit ihren Gewichtsproblemen möglichst nicht aufzufallen.
Das ist löblich – aber die Erkenntnisse wurde wieder mal in einer “Extrem-Gruppe” gewonnen, die Kandidaten für Magen-Ops rekrutiert und betreut. Also geht es um eine Minderheit in der Minderheit,. Problematisch wird es im Berufsleben allemal:
Gute Ratschläge darf der Arbeitgeber erteilen, mehr aber auch nicht. Schon der Schutz der Menschenwürde verhindere, dass ein Unternehmen in das Privatleben der Mitarbeiter hineinregiere, sagt Tobias Neufeld, Arbeitsrechtler der Kanzlei Allen & Overy. Ganz im Gegenteil: Hat der Mitarbeiter als Folge der Fettleibigkeit Diabetes, muss der Betrieb ihm als Schwerbehindertem einen „leidensgerechten Arbeitsplatz“ anbieten.
Nun – manche Kantinen bieten einen Ernährungsßplan-Service, das ist wohl nicht verboten.
Kündigungen wegen Leibesfülle gibt es leider auch – sogar rechtmäßig. Und wer die Verbeamtung anstrebt, hat seine Eingangskontrolle zu überstehen.
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