Stimmungstiefs, leichte und mittelschwere Depressionen: Johanniskraut – erstattungsfähig oder nicht?

Noch in der “gelben Presse” finden sich häufig Empfehlungen, bei depressiven Verstimmungen oder auch Depressionen zur “Kraft der Sonne”, zum Johanniskraut zu greifen.

Und ein Hersteller empfiehlt:

Um dem Wintertief zu begegnen, hilft der rechtzeitige Einsatz von hoch dosiertem Johanniskrautextrakt.
Johanniskraut sollte mindestens zwei Wochen eingenommen werden, bis die volle Wirkung einsetzen kann. Wer also weiß, dass er auf die dunkle Jahreszeit mit Verstimmungen reagiert und schon erste Anzeichen spürt, sollte frühzeitig mit der Einnahme
von hochdosiertem Johanniskraut …  beginnen. Die Pflanzenarznei kann dafür sorgen, dass man sich ausgeglichener fühlt, belastbarer ist, nachts besser schlafen kann und mit bewährter Kraft den Alltag meistert.

Das hört sich ein bisschen nach “Lifestyle-Medikation” an, ist auch wohl so gedacht. Frische Luft, Spaziergänge, Sport werden parallel empfohlen, aber auch das Medikament.
Inzwischen ist Johanniskraut in manchen Dosierungen verschreibungspflichtig:

Bei leichten Depressionen können schon 300 mg helfen, aber gegen mittelschwere Depressionen sind Dosierungen bis zu 900 mg täglich gefragt.

Ab dem 1. April ist Johanniskraut in der Dosierung zur Behandlung von mittelschweren Depressionen verschreibungspflichtig. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass Patienten, die an mittelschweren Depressionen leiden, zum Arzt gehen und sich nicht selbst therapieren sollten. (BR)

In der Apotheke selbst wird das nicht so eng gesehen; nein, das sei ohne Verordnung zu bekommen, und bei nicht rezeptpflichtigen Arzneien komme es darauf an, ob der Arzt das Mittel für lebenswichtig erachte, auch was die Erstattung durch die Krankenkasse betrifft.

Welche Präparate erstattungsfähig sind, ist auch eine interessante Frage, hier informiert die Pharmazeutische Zeitung, aber unter dem Datum 2004, dass faktisch mehrere Präparate verschreibungsfähig sind.

Unter einem Artikel zu “Johanniskraut bei Depressionen” fand sich der folgende Kommentar:

… Aber nur, wenn auch eine Diagnose erstellt wurde. Also auf zum Arzt, Rezept holen und der Kasse (und dem Arzt) einen positiven Deckungsbeitrag bescheren!

Das ist etwas zynisch formuliert, der Schreiber kannte sich mit der eigentlichen Problematik wohl nicht so gut aus: Wenn schon Gang zum Arzt, dann auch bitte die Frage klären, ob eine weitere Therapie angebracht ist – wenn es auch absurderweise bei einer saisonal bedingten Depression schon mal ein halbes Jahr dauern kann, bis eine Psychotherapie begonnen werden kann.
Aber die psychotherapeutische Versorgung ist ein problematisches Thema für sich…

Ansonsten gäbe es da noch den Tipp, Preisvergleiche anzustellen. Bei den nicht-rezeptpflichtigen Medis sind die Preisunterschiede erstaunlich hoch, und vielleicht wäre hier die eine oder andere Internet-Apotheke zu empfehlen.

Was die Versandkosten betrifft: Da wäre manchmal eine Sammelbestellung sinnvoll. Könnte schon gehen, wenn es regionale Zusammenschlüsse der so Erkrankten gäbe.

 

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