EU-Richtlinie “effiziente Diät”
Geschrieben am 31. März 2012 von KPBaumgardt
Dem Wildwuchs im Diäten-Sektor – Dukan-Diät in Frankreich, Schlank im Schlaf in Deutschland, FDH in Spanien und Smörrebröd in Schweden – um nur einige Beispiele zu nennen – soll nun mit neuen EU-Richtlinien Einhalt geboten werden, wie das folgende Dokument belegt:
Diese Richtlinie ist Teil des Gesundheitspakets, für das auf dem Europäischen Rat im Dezember 2008 nach einjähriger Verhandlung eine politische Einigung erzielt werden konnte. Mit der EU-Richtlinie effiziente Diät werden ehrgeizige verbindliche Ziele für die EU gesetzt: 20 %ige Reduktion des Kalorienverbrauchs aus tierischen Fetten sowie ein Mindestanteil von 10 % Bio-Gemüse im Lebensmittelsektor sollen bis 2020 erreicht werden.
Die Richtlinie sieht differenzierte verbindliche nationale Gesamtziele der EU-Mitgliedstaaten vor, die von 10 % für Malta bis 49 % für Schweden reichen. Für Deutschland ist ein nationales Ziel von 18 % am gesamten Endkalorienverbrauch vorgesehen. Zur nationalen Zielerreichung baut die Richtlinie in erster Linie auf die nationalen Förderinstrumente. Sie sieht jedoch auch die Möglichkeit der flexiblen Zielerreichung vor. So kann ein Mitgliedstaat einen Teil seines Ziels durch Projekte in anderen Mitgliedstaaten bzw. durch direkten Transfer von Kalorien-Mengen aus einem anderen Mitgliedstaat erfüllen. Dieser Ansatz fördert die kosteneffiziente, an Potentialen ausgerichtete Kalorienreduktion in der Europäischen Union.
Zum 31.12.2012 müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Vorausschätzung die erwartete Nutzung der flexiblen Kooperationsmechanismen angeben.
Mit der Richtlinie werden auch erstmals Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von Tiefkühlkost festgelegt, zunächst nur für Tiefkühpizza und Fischstäbchen. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 30.6.2012 nationale Aktionspläne zur Umsetzung ihrer Ziele erstellen und der Europäischen Kommission über die erzielten Fortschritte im Rahmen weiterer vielfältiger Berichts- und Mitteilungspflichten regelmäßig berichten. Zur Erstellung der nationalen Aktionspläne müssen die Mitgliedstaaten das von der Europäischen Kommission am 30.6.2009 veröffentlichten Muster nutzen.
Alle Dokumente zur Richtlinie können auf der eigens für diese Richtlinie von der Europäischen Kommission eingerichteten Transparenzplattform eingesehen und heruntergeladen werden.
Mit dieser Richtlinie wird erstmals eine europäische Gesamtregelung für alle Bereiche der herkömmlichen Diäten festgelegt. Die derzeit auf EU-Ebene existierenden Instrumente zur Vereinheitlichung von Kalorienreduktionskonzepten werden zum 1.4.2012 aufgehoben und durch diese neue umfassende EU-Richtlinie ersetzt.
Die EU-RL effiziente Diät muss durch die EU-Mitgliedstaaten bis zum 5.12.2020 umgesetzt werden.
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