Die Maultasche als Kündigungsgrund für die Heimleitung
Geschrieben am 16. Oktober 2009 von KPBaumgardt
Maultaschen kann man selbst machen, das ist aber aufwändig.
Einigermaßen beliebt sind sogar noch vorgefertigte Maultaschen – zu finden auch auf dem Speiseplan von Altenheimen.
Sollten welche übrig bleiben, hängt deren weitere Verwendung nicht von der Vernunft, sondern dem Gusto der Heimleitung ab.
Die wird es vernünftig finden, übrig gebliebenes Essen in den Müll zu tun, auch wenn die Mitarbeiter hungern.
Vernunft ist, so die Heimleitungs-Logik, wenn die Heimleitung deutlich macht, wer das Sagen, also die Herrschaft im Heim, hat.
Die Kündigung einer Altenpflegerin, die sich Essensreste eingesteckt hatte, ist jetzt gerichtlich bestätigt worden.
Interessant wäre mal, was die Bewohner dazu sagen. Vielleicht hätten sie ja gesagt, dass das Wegwerfen von Lebensmitteln eine unerträgliche Verschwendung ist: Man hätte doch die Maultaschen noch verwenden können: Gebraten, und mit einem Ei darüber, zum Beispiel.
Die Altenpflegerin habe gegen das Verbot verstoßen, wonach Essensreste der Bewohner nicht mitgenommen werden dürfen. Sie hätte ein Personalessen zu einem Preis von 3,35 Euro in Anspruch nehmen können. Diese Art der Verpflegung werde von Mitarbeitern auch genutzt, erklärte das Arbeitsgericht.
Vielleicht aber sollte das Arbeitsgericht einmal nur eine Woche lang an “dieser Art Verpflegung” teilnehmen, die nach Kenntnis des Gerichts auch genutzt wird.
Insgesamt: Dumm gelaufen. Hoffen wir mal, dass die Pflegerin schnell einen neuen Job bekommt.
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