Mit Gewalt schöner werden…

Langsam mahlen die Mühlen der Justiz, und der ursprüngliche Fall erschließt sich in dem Urteil, das gestern ergangen ist, erst auf den zweiten Blick:

Es ging um Entschädigung nach dem Gewaltopfergesetz in einem Fall, wo

gesundheitliche Folgen aufgrund misslungener Operationen eingetreten sind, deretwegen der operierende Arzt wegen vorsätzlich gefährlicher Körperverletzung bei nur fahrlässig herbeigeführten Kunst- und Behandlungsfehlern strafrechtlich verurteilt worden ist. (Quelle)

Was vor zehn Jahren passiert war:

Die 1954 geborene Klägerin litt an erheblichem Übergewicht, Koronarinsuffizienz, Bluthochdruck, Lungeninsuffizienz, insulinpflichtigem Diabetes mellitus und einer Darmkrankheit. Im Januar 2000 ließ sie von einem Gynäkologen eine Fettabsaugung durchführen. Danach traten Komplikationen auf. Im Juni 2000 versuchte der Arzt eine bestehende Fettschürze zu korrigieren und saugte weiteres Fett ab. (Quelle)

Dabei hatte der Arzt die

… Risiken, die sich aus den zahlreichen Vorerkrankungen der Frau ergaben und die sogar bis zum Tod hätten führen können, …  bewusst verschwiegen – aus Angst, sie würde sonst Nein sagen und ihm so eine Einnahmequelle verschließen. «Wäre sie vernünftig aufgeklärt worden, hätte sie sich nicht operieren lassen», sagte Rechtsanwalt Karl-Peter Reul.  (Quelle)

Nun darf man nicht denken, so etwas könnte heute nicht mehr passieren – heute gebe es doch die richtigen Informationen mühelos im Internet. Unter “Fett absaugen – Risiken” findet man heute  zum Beispiel solche “Informationen”:

Ästhetisch-plastische Chirurgie liegt weltweit im Trend! So auch das Fettabsaugen. Dieser Eingriff gehört zu den beliebtesten Schöhnheitsoperationen. Denn nie war es so einfach und schonend, hartnäckige Fettpölsterchen an Bauch, Beinen und Po loszuwerden.
Wo viele Menschen auch mit gezielter Ernährung und ausreichend Sport ihre Problemzonen nicht loswerden, kann dieser Eingriff zu einem attraktiveren Äußeren und vor allem gestärktem Selbstbewusstsein verhelfen! Sogar besonders schlanke Menschen profitieren sehr von diesem Eingriff, weil ihre Figur harmonischere Formen erhält. (Quelle)

(Bei der Gelegenheit finden sich gleich noch kuriose Seiten wie diese:

Beauty

Fettabsaugung Venushügel – Die Scham besiegen

Was ja wohl mehr zynisch als gesundheitsfördernd ist… )

Wir können uns nun also vorstellen, was der Patientin von ihrem Gynäkologen(!) erklärt worden sein mag;

Im Jahr 2002 wurde der Arzt vom Aachener Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Insgesamt 46 Eingriffe bei verschiedenen Patientinnen wurden ihm dabei zur Last gelegt.

Das Opferentschädigungsgesetz sieht Leistungen für Menschen vor, die bei Straftaten verletzt wurden. Voraussetzung ist, dass es sich um einen «vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff» handelte.
Deutschlands oberste Sozialrichter befanden nun erstmals, dass dazu unter bestimmten Umständen auch ärztliche Kunstfehler zählen.

«Ein Patient wird dann zum Gewaltopfer, wenn ein Eingriff aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient», sagte Senatsvorsitzender Helge Loytved. Das sei in diesem Fall gegeben, weil der Arzt seine finanziellen Interessen über die Gesundheit der Klägerin gestellt habe. (Quelle)

Az: B 9 VG 1/09 R K.

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