Man kann nur für die (Ausgangs-) Bedingungen sorgen, der
Prozeß als solcher läuft zwar "von selbst" ab, muß jedoch permanent
überwacht werden und ist nur günstig zu beeinflussen, wenn die Bedingungen,
z.B. der Umgebung, optimal sind.
Entscheidend für den Ausgang eines solchen
prozeßhaften Geschehens ist darüber hinaus die Auswahl der Zutaten, der
Reaktionspartner - daß zu einer Ehe zwei Partner gehören, die nicht austauschbar,
sondern jeweils für das Gesamtgeschehen entscheidend sind, ist selbstverständlich.
UND VOR ALLEM BLEIBT DIE FRAGE: WEN ODER WER
Es muß schon einer kommen, der sie und die entsprechenden
Verhältnisse übernimmt. Ein "Loslassen" ist - historisch gesehen -
nur bedingt möglich: Bei der Großfamilie als Grundlage der Altersversorgung besteht
der Anlaß, auf höhere Werte, etwa den Fortbestand der Art, oder hier: des
Familiensystems, zu achten.
Die Eltern haben eine Lebensweise mitzugeben
und sind "eines Tages" auf die Unterstützung durch ihre Kinder angewiesen.
Im bäuerlichen Betrieb z.B., wenn es keine Rente usw. gibt, können die Kinder
nicht kommentarlos aus dem Haus gehen, da die Existenz der Eltern bedroht ist,
wenn die Kinder das Elternhaus endgültig verlassen - der Generationenvertrag sieht
vor, daß die "Alten" von den "Jungen" versorgt werden, die
im Gegenzug den Nachlaß erhalten.
Wer die einzige Tochter, hier: die
Else, nimmt, muß Haus und Hof und Eltern mit übernehmen, und stellt
dann Bedingungen. Die von der Mutter ausgesprochene Ergänzung zum elterlichen
Wunsch nach der Heirat der Tochter bezieht sich, so gesehen, zunächst auf
vielschichtige familiäre Verhältnisse: