GEWISSE ENTWICKLUNGEN KANN MAN NICHT FORCIEREN,
SONDERN LEDIGLICH EINLEITEN.
Die
Eltern haben, wie das "wir" andeutet, im wesentlichen eine gemeinsame
Position, wobei jeder Elternteil eigene Akzente setzt.
Der Ausspruch
wird vom "Familienoberhaupt" vollzogen und beinhaltet nur scheinbar
ein Wollen; da man etwas lassen will, will man nichts ("Wir wollen ... lassen").
Sprachlich ist die Passivität vorherrschend; es geht hier nicht um ein aktives
Zusammenführen, da es die Alternative gäbe, lenkend in die Geschehnisse einzugreifen
und zu beschließen: "Wir wollen sie verheiraten".
Jemanden
etwas machen lassen, heißt zunächst nicht, daß jemand etwas soll, muß oder
will, sondern hat mehr die Bedeutung: "Jemanden die Freiheit oder Möglichkeit,
etwas zu tun" zu geben. Daneben gibt es die Bedeutung im Sinne von "etwas
sein lassen", wobei etwa ein "laß sie/ihn gehen" eingeschlossen
ist, andererseits aber auch die "Veranlassung".
Else wird aus dem
Haus gegeben, ist abzugeben, die Eltern wollen sie loswerden - so wäre eine
Lesart von "wir wollen sie heiraten lassen".
Neben der eher negativen Bedeutung im Sinne von "unterlassen"
gibt es die Betonung von "lassen" als Nichteinmischung und "zulassen";
neben "Lässigkeit" gibt es "Verlaß" und "etwas
gut sein lassen" oder "hinnehmen".
So läßt man einen
Teig gehen, einen Tee ziehen, einen Wein reifen usw..